Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Senta Helena Herrmann (Auftragnehmerin) und ihren Kunden (Auftraggeber). Jeder Auftraggeber erklärt mit Auftragserteilung, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
§ 2 Auftragserteilung
1. Vor Auftragserteilung informiert der Auftraggeber die Auftragnehmerin schriftlich über den Umfang des zu erteilenden Auftrags und sendet ihr Auszüge des entsprechenden Manuskripts per Mail zu. Dabei gibt er an, welche Leistung er wünscht.
2. Eine Arbeitsprobe beim stilistischen Lektorat oder Korrektorat bezieht sich auf fünf Normseiten (8.000 Zeichen inkl. Leerzeichen), die von der Auftragnehmerin unverbindlich und kostenlos bearbeitet werden.
3. Nach Bearbeitung der zugesendeten Seiten macht die Auftragnehmerin dem Auftraggeber ein verbindliches Angebot für den gesamten Auftrag. Dieses Angebot wird anhand der Qualität der zugesendeten Seiten, der benötigten Zeit und des Arbeitsaufwandes erstellt.
4. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin kommt durch Annahme des Angebots in Textform zustande und ist ab dem Moment gültig, in dem der Auftraggeber den Auftrag per E-Mail erteilt.
§ 3 Terminreservierung
1. Für die Bearbeitung von Aufträgen werden, sofern nicht anders vereinbart, feste Bearbeitungszeiträume („Zeitslots“) festgelegt. Mit der Auftragsbestätigung wird der jeweils vereinbarte Zeitraum verbindlich für den Auftraggeber reserviert.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers können zu einer Verschiebung des vereinbarten Bearbeitungszeitraums führen.
§ 4 Preise
1. Für ein Korrektorat fallen mindestens 3,50 EUR pro Normseite und für ein stilistisches Lektorat mindestens 4,00 EUR pro Normseite an. Der genaue Preis richtet sich nach § 2 (3). Für ein inhaltliches Lektorat inkl. Gutachten veranschlagt die Auftragnehmerin 1,50 EUR pro Normseite, während Autorencoaching und Teillektorat über einen Stundenlohn von 35,00 EUR abgerechnet werden.
2. Die relevante Normseitenanzahl fürs stilistische Lektorat oder Korrektorat errechnet sich anhand der Gesamtzeichenanzahl des Dokuments (inkl. Leerzeichen), dividiert durch 1.600 Anschläge.
3. Für die Seiten der Arbeitsprobe beim stilistischen Lektorat und Korrektorat fällt kein Honorar an.
§ 5 Zahlungsmodalitäten
1. Die Auftragnehmerin stellt für alle anfallenden Kosten Rechnungen aus, die sie dem Auftraggeber per E-Mail zukommen lässt.
2. Für Leistungen, die nach Normseiten berechnet werden, gilt, dass der Auftraggeber sich nach Auftragserteilung dazu verpflichtet, binnen 7 Tagen eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags auf das Konto der Auftragnehmerin zu überweisen. Bei Teillektoraten, die via Stundensatz abgerechnet werden, ermittelt die Auftragnehmerin die Höhe der Anzahlung im Rahmen eines Kostenvoranschlages. Es gelten dieselben Zahlungsfristen. Beim Coaching fällt der Gesamtbetrag nach Leistungserbringung an (s. § 5 (3)). Persönliche Absprachen sind möglich.
3. Nach Erbringung der vollen Leistung durch die Auftragnehmerin überweist der Auftraggeber binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt den verbliebenen Restbetrag auf das Konto der Auftragnehmerin.
4. Die Auftragnehmerin behält sich vor, bei Zahlungsverzug die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.
§ 6 Leistungserbringung
1. Alle Leistungen werden von der Auftragnehmerin selbst erbracht.
2. Die Auftragnehmerin nutzt zur Bearbeitung des Manuskripts im stilistischen Lektorat und Korrektorat die Änderungen-nachverfolgen-Funktion von Word sowie Kommentare innerhalb des Textes. Beim inhaltlichen Lektorat kommen als Hilfestellung Kommentare im Ursprungsdokument zum Einsatz, die das erstellte Gutachten stützen. Persönliche Wünsche diesbezüglich sind vorher mit der Auftragnehmerin abzusprechen.
3. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich dazu, wöchentliche Updates zum Stand der Bearbeitung zu liefern und den Auftraggeber über mögliche Verzögerungen zu informieren. Das gilt insbesondere bei vor Auftragserteilung festgelegten Zeitslots (s. § 3 (1)).
4. Nach der ersten Bearbeitungsrunde im stilistischen Lektorat und Korrektorat sendet die Auftragnehmerin dem Auftraggeber den Text zu, damit dieser die Korrekturen übernehmen oder ablehnen kann. Im Anschluss führt die Auftragnehmerin eine weitere Überarbeitungsrunde an dem bearbeiteten Text durch. Diese zweite Runde ist im besprochenen Gesamtpreis inklusive. Jede weitere Runde bedarf vorheriger Absprache und kostet extra.
5. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle Lektoratsarbeiten und Korrekturen mit größter Sorgfalt auszuführen, so dass nach der Bearbeitung möglichst wenig Fehler im Text zu finden sind. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist jedoch ausgeschlossen.
§ 7 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber erklärt sich dazu bereit, nach Überarbeitung des Textes durch die Auftragnehmerin entsprechende Änderungen eigenständig in sein Manuskript zu übernehmen und es anhand der gegebenen Hinweise weiter zu bearbeiten. Das Ausmaß der Übernahme der Korrekturvorschläge obliegt dem Auftraggeber. Er ist nicht dazu verpflichtet, alle Vorschläge umzusetzen und Änderungen anzunehmen.
2. Der Auftraggeber ist sich dessen bewusst, dass die Auftragnehmerin nicht für im Text verbliebene Mängel haftbar gemacht werden kann, sofern sie einer unvollständigen Übernahme der vorgeschlagenen Änderungen zu verschulden sind. Er allein haftet für dadurch entstandene Komplikationen oder Zusatzkosten (s. § 10 (3)).
§ 8 Vertraulichkeit
1. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, über Details des Projekts Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben.
2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich ferner bei Beendigung des Vertrages zur Zurückgabe sämtlicher ihr zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung gestellter Dokumente. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Ihr obliegt kein Nutzungsrecht, sofern der Auftraggeber es nicht explizit zu Werbezwecken gestattet.
3. Bei Bedarf kann die Lektorin eine Sicherungskopie des Textes aufbewahren.
§ 9 Kündigung und Stornierungsbedingungen
1. Bei einer Stornierung eines gebuchten Zeitslots (s. § 3) seitens des Auftraggebers bis 14 Kalendertage vor Beginn des vereinbarten Bearbeitungszeitraums entstehen keine weiteren Kosten über bereits erbrachte Leistungen hinaus. Bei späterer Stornierung behält sich die Auftragnehmerin vor, eine angemessene Ausfallvergütung zu berechnen.
2. Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, vor Erbringung aller Leistungen die Zusammenarbeit zu beenden. In diesem Fall sind alle bereits erbrachten Teilleistungen an die Auftragnehmerin auszuzahlen. Im Falle, dass die Anzahlung das Honorar der erbrachten Teilleistungen überschreitet, zahlt die Auftragnehmerin den entsprechenden Überschuss an den Auftraggeber zurück. Dabei ist die erste Runde im stilistischen Lektorat und Korrektorat mit 60 % des Gesamtpreises zu berechnen, die zweite Runde mit 40 %. Die Kalkulation erfolgt über die bereits bearbeiteten Normseiten und den festgelegten Normseitenpreis. Im Falle eines Teillektorates zahlt der Auftraggeber die bereits erbrachten Stunden.
3. Ebenso ist es der Auftragnehmerin gestattet, von dem Vertrag zurückzutreten. Die Handhabe der Zahlungen erfolgt, wie in § 9 (2) geschildert.
§ 10 Haftung und Schadenersatz
1. Das Lektorat und Autorencoaching verstehen sich als subjektive Beratungsleistungen und sind daher grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen. Im stilistischen und inhaltlichen Lektorat hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Korrektur von Zeichensetzung oder Rechtschreibung!
2. Beim Korrektorat gilt die Leistung von Seiten der Auftragnehmerin als erbracht, wenn in der letzten an den Auftraggeber gesendeten Textversion im Schnitt nicht mehr als ein Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) auf vier Normseiten zu finden ist. Im Falle von mehr als zehn Fehlern pro Normseite im Ursprungstext des Auftraggebers reduziert sich diese Fehlertoleranz auf einen Fehler auf drei Normseiten. Grundlage für die Textkorrektur bildet die aktuellste Ausgabe des DUDEN. Der Auftraggeber erkennt hiermit an, dass auch nach der Bearbeitung noch Fehler im Text zu finden sein können. Weiterhin ist ihm bewusst, dass nicht von ihm übernommene Korrekturen oder nach der letzten Bearbeitung durch die Auftragnehmerin eingebaute Fehler sein eigenes Verschulden und der Auftragnehmerin nicht anzulasten sind (s. § 7 (2)).
3. Nachweisbare Mängel im Korrektorat, die über das in § 10 (2) festgesetzte Fehlervolumen hinausgehen, sind der Auftragnehmerin innerhalb von 14 Tagen nach endgültiger Rückgabe des Dokuments zu melden. Dabei sind die Mängel vom Auftraggeber in hinreichender Form zu kennzeichnen. In diesem Fall ist der Auftragnehmerin eine 14-tägige Überarbeitungsfrist zu gewähren. Bei späterer Meldung übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung und Schadensersatzansprüche verfallen. Schadenersatzansprüche können nur dann erhoben werden, wenn sich nach der erneuten Überarbeitung durch die Auftragnehmerin weiterhin mehr Fehler im Text finden als in § 10 (2) festgesetzt. Die Höhe des Schadenersatzanspruchs darf maximal 50 % des Auftragsvolumens betragen.
4. Für die rechtliche Zulässigkeit des Textes übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Verletzungen des Urheberrechts und der Rechte Dritter sowie verfassungsfeindliche Äußerungen usw. sind dem Auftraggeber anzulasten und eine dadurch bedingte Rückforderung des Honorars auch nach Vertragsabschluss durch den Auftraggeber nicht zulässig.
5. Die Auftragnehmerin haftet nicht für die Daten des Auftraggebers, falls es auf dem Versandweg zu einem unbefugten und widerrechtlichen Zugriff durch Dritte kommt. Der Auftraggeber ist sich der Datenschutzgrenzen des Mailverkehrs bewusst.
§ 11 Verwertungsgesellschaften
Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass die Beauftragung publizistischer Leistungen eine Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) auslösen kann. Die Prüfung und Erfüllung etwaiger Melde- und Abgabepflichten gegenüber der Künstlersozialkasse obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Betrag ist nicht von den durch die Auftragnehmerin ausgestellten Rechnungen abzuziehen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Durch die rechtliche Unzulässigkeit oder die schriftliche Veränderung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
(Stand vom 10.06.2026)
